Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen


Pflichten der Errichter, Hersteller und Betreiber

Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen kann nur durch die enge und gute Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen gewährleistet werden.

Zusammenarbeit der beteiligten Stellen

Zusammenarbeit der beteiligten Stellen

Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Er muss die Explosionsgefahren beurteilen und danach die Zoneneinteilung vornehmen. Er muss sicherstellen, dass die Anlage ordnungsgemäß errichtet und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft wird. Durch regelmäßige Prüfung und Wartung muss der ordnungsgemäße Zustand der Anlage aufrecht erhalten werden.

Der Errichter muss die Errichtungsanforderungen beachten und die elektrischen Betriebsmittel gemäß ihrer Verwendung richtig auswählen und installieren.

Hersteller explosionsgeschützter Betriebsmittel müssen bei der Herstellung durch eine besondere Vorkehrung des Qualitätssicherungssystem sorgen und sicherstellen, dass jedes gefertigte Gerät der geprüften Bauart entspricht.

Klassifizierung der Bereiche und Auswahl der Betriebsmittel

Bei Planung neuer Anlagen ist in einer frühen Phase die Frage nach möglichen Explosionsgefahren zu stellen. Für die Einstufung explosionsgefährdeter Bereiche ist neben der Stärke möglicher Freisetzungsquellen brennbarer Stoffe auch der Einfluss der natürlichen oder technischen Lüftung zu berücksichtigen. Die explosionstechnischen Kennzahlen der verwendeten brennbaren Stoffe sind zu ermitteln.

Erst dann kann über die Zoneneinteilung der explosionsgefährdeten Bereiche und über die Auswahl der geeigneten Betriebsmittel entschieden werden. Die Anforderungen für das Errichten elektrischer Anlagen in gasexplosionsgefährdeten Bereichen der Gruppe II sind in der Norm IEC 60 079-14 (EN 60 079-14) festgelegt. Für Bereiche mit brennbarem Staub gilt die Norm IEC 61 241-14 (EN 61 241-14).

Betriebsmittel dürfen nur in dem in ihrer Kennzeichnung festgelegten Umgebungstemperaturbereich eingesetzt werden.

Enthält die Kennzeichnung keine Angabe, gilt der Standardbereich von --20 °C bis +40 °C.

Elektrische Betriebsmittel der Zündschutzarten »d« und »i« müssen einer Untergruppe IIA, IIB oder IIC entsprechen. Elektrische Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu installieren, dass sie geschützt sind gegen äußere Einflüsse, die den Explosionsschutz beeinträchtigen könnten.

Instandhaltung und Wartung

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist eine regelmäßige Wartung notwendig. Das Personal, das solche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ausführt, sollte unter der Verantwortung einer im Explosionsschutz sachkundigen Person (Befähigte Person, BetrSichV, TRBS 1203) stehen und über die besonderen Gefahren informiert sein.

Vor Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten muss sichergestellt werden, dass während diese Arbeiten keine Explosionsgefahr besteht. Hierüber ist normalerweise eine formelle schriftliche Erlaubnis bei der Betriebsleitung einzuholen. Nach Abschluss der Arbeiten sollte dokumentiert werden, welche Arbeiten durchgeführt wurden und bestätigt werden, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten wurden.

Bei Änderungen, die den Explosionsschutz beeinträchtigen können, ist eine Überprüfung durch eine von der Behörde anerkannte befähigte Person durchzuführen. Dies ist nicht notwendig, wenn der Hersteller des betreffenden Gerätes die Änderung durchgeführt hat.

Beim Austausch von Komponenten oder kompletten Betriebsmitteln sind die explosionstechnischen und gerätetechnischen Kenndaten zu beachten. Es dürfen nur Originalteile des Herstellers verwendet werden. Diese Prüfungen können auch von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden.